Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest

Im Juni 2017 wurde in Tschechien nur 350 km von der deutschen Grenze ein Ausbruch
der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt. Offensichtlich ist es
inzwischen gelungen, den Ausbruch weitgehend einzudämmen, so dass anders als in
Ostpolen und im Baltikum bisher keine großflächige Ausbreitung erfolgt ist. In diesem
Zusammenhang sind zwei Dinge nochmals deutlich geworden:
1. ASP stellt eine sehr ernsthafte Bedrohung für die Wildschweine- und
Schweinebestände in Deutschland dar. Die Seuche kann kurzfristig große
Distanzen überwinden und steht jetzt schon quasi vor der Haustür.
2. Die Früherkennung einer Einschleppung ist besonders wichtig. Nur wenn ein
Eintrag insbesondere in die Wildschweinepopulation frühzeitig erkannt wird, besteht
eine gute Chance für eine vollständige Tilgung. Sonst wird es sehr schwierig,
insbesondere da kein Impfstoff existiert.
Der Jägerschaft kommt in dieser Situation eine ganz besondere Verantwortung zu. Das
Geschehen in den Schwarzwildbeständen sollte ganz besonders aufmerksam beobachtet
werden. Außerdem ist eine Verschleppung vom Wildschwein zum Hausschwein unbedingt
zu verhindern. Zur Sicherstellung dieser Ziele weise ich auf folgendes hin:
Service/Team Team Veterinärwesen
Dienstgebäude Hildesheimer Str. 20
Ansprechpartner Dr. Michael Schimanski
Mein Zeichen 53.34
Durchwahl (0511) 616-22095
Telefax (0511) 616-22826
E-Mail Michael.Schimanski
@region-hannover.de
Internet www.hannover.de
Herrn
Eckhard Baars
Hünenburgstr. 10
31311 Uetze
(per Email)
1. Das bisherige Wildschweinmonitoring bei gesund erlegten Wildschweinen wird wie
bisher fortgeführt. In 2017 wurden bisher ca. 100 Wildschweinblutproben aus der
Region Hannover untersucht, das Soll liegt bei 135 Proben. Bitte nehmen Sie also
weiterhin Proben. Probenahmesets mit Probenahmescheinen können bei der
Trichinenprobenannahmestelle der Region Hannover (Regionshaus, Zimmer 39)
abgeholt oder über das Geschäftszimmer des Veterinäramtes (0511 / 616 22095)
angefordert werden.
2. Beim Aufbruch von erlegten Stücken im Revier soll der Aufbruch nicht im Wald
verbleiben, sondern mitgenommen oder ausreichend tief vergraben werden. Bei
einer Drückjagd empfiehlt es sich, die koordinierte Beseitigung von Aufbruch vorher
zu organisieren.
3. Zusätzlich sollen alle vor dem Schuss auffälligen Stücke beprobt und auf ASP
untersucht werden. Der Ablauf der Beprobung erfolgt wie bei gesund geschossenen
Tieren. Falls ein Stück nicht dem Verzehr dienen soll, soll der Kadaver auf jeden
Fall unschädlich beseitigt werden und nicht im Wald liegen bleiben.
4. Darüber hinaus soll jedes Stück Fallwild und Unfallwild beim Schwarzwild, das nicht
offensichtlich an einer Schussverletzung gestorben ist, der Region gemeldet
werden. Gemeldet werden sollen auch bereits angefressene oder verweste Stücke.
Die Meldung erfolgt zunächst telefonisch über das Geschäftszimmer des
Veterinäramtes Tel. 0511 / 616 22095 oder außerhalb der Bürozeiten über die
Rettungsleitstelle der Region Tel. 112. Bei der Meldung erfolgt dann eine
Absprache über das weitere Vorgehen (Beprobung, Beseitigung des Tierkörpers).
5. Für einen positiven Fall sind Fundort oder Erlegungsort wichtig, die Dokumentation
erfolgt am besten über die GPS-Daten. Bei Fall- oder Unfallwild kann dafür auch
eine kostenfrei App von www.tierfund-kataster.de genutzt werden. Das
Veterinäramt erhält dann automatisch eine Email mit den GPS-Koordinaten.
6. Direkte Kontakte zwischen Jägern (und auch Jagdhunden) und Hausschweinen
sind unbedingt zu vermeiden. Ein Schweinebestand darf nur unter gewissenhafter
Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen betreten werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Informationen innerhalb der Jägerschaft weiterverbreitet
werden. Dazu ist auch ein Merkblatt beigefügt. Dieses Merkblatt liegt auch in der
Trichinenprobenannahmestelle der Region aus oder kann auf Anfrage auch in größerer
Stückzahl zur Verfügung gestellt werden.

Das Merkblatt  „Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild“  vom Fachdienst Verbraucherschutz
und Veterinärwesen der Region Hannover können Sie hier einsehen:
      Merkblatt ASP_Stand 1.12.2017