Besseres Management invasiver Arten beschlossen

Invasive Arten wie der Waschbär breiten sich immer weiter aus und müssen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes entsprechend bejagt werden. WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) erfasst seit Jahren Bestände und Vorkommen vieler Wildtierarten. Quelle: Seifert

Der Bundestag hat heute Nacht Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz beschlossen, um invasive Arten gemäß EU-Vorgaben einzudämmen. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. In Kürze ergänzt die EU ihre verbindliche Liste gebietsfremder Arten um Bisam, Marderhund und Nilgans.

Der Bundestag hat heute Nacht Änderungen von Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz beschlossen, mit denen Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Es wird gesetzlich klargestellt, dass Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden müssen. Der DJV begrüßt diese praxisgerechte Umsetzung: So wird sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss, er bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderund und Co. geht. „Die jetzt beschlossenen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen der öffentlichen Aufgabe des Managements, den Fach- und Revierkenntnissen der Jäger vor Ort sowie ihren berechtigten Anliegen“, sagte Professor Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Weitergehende Eingriffe, die das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hatte, konnten abgewendet werden.

Die Regelungen betreffen in erste Linie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, mit denen Behördenbefugnisse und Verfahren geregelt werden. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für Zoos und private Tierhaltung künftig Besitz- und Vermarktungsbeschränkungen. Außerdem wird im Bundesjagdgesetz ein neuer § 28a eingeführt, der regelt, wie die Verordnung bei jagdbaren Arten umgesetzt werden soll, nämlich durch die Jagdbehörden nach Abstimmung mit dem Revierinhaber. Der DJV hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind und nur subsidiär die Behörden.

EU erweitert Katalog der invasiven Arten

In Kürze wird die EU die im August 2016 in Kraft getretene „Unionsliste“ invasiver Arten, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht, um neun Pflanzen- und drei Tierarten erweitern. Marderhund, Bisam und Nilgans sollen künftig auch unter die Regelungen der EU-Verordnung fallen. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die weitere Ausbreitung dieser Arten möglichst zu stoppen.

Der DJV begrüßt die Ergänzung der EU-Liste, hatte er sich doch auf nationaler Ebene in den entsprechenden Fachgremien des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stets für die Aufnahme der Arten ausgesprochen. Dabei stützt sich der DJV auf die Ergebnisse langjähriger Erhebungen im Rahmen seines Monitoringprogramms WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands). Den genannten invasiven Arten kommt bei den bundesweiten Erfassungen eine besondere Bedeutung zu, da sie sich immer weiter ausbreiten und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes entsprechend bejagt werden müssen.

Tierschutz nicht verhandelbar

Der DJV betont, dass auch bei Managementmaßnahmen gemäß EU-Verordnung der Tierschutz nicht auf der Strecke bleiben darf – ganz so wie es auch die Verordnung selbst vorsieht. Das schließt laut DJV eine Bekämpfung mit allen Mitteln aus . Andererseits müssten Beschränkungen bei der Jagd in Schutzgebieten und bei den Jagdzeiten aufgehoben werden . „Ich halte die Schonzeit für den Waschbär, wie sie zum Beispiel in Hessen 2015 beschlossen wurde, nicht nur für europarechtswidrig, sondern auch für ökologisch fahrlässig“, sagte Professor Ellenberger.

Felle nachhaltig nutzen

Der DJV setzt sich mit dem Projekt „Fellwechsel“ für eine bessere Verwertung von tierschutzgerecht gewonnenen Fellen aus nachhaltiger Jagd und Artenschutzprojekten ein. Gerade in Schutzgebieten wurde bislang häufig die Raubwildbejagung vernachlässigt – mit unbeabsichtigten aber vorhersehbaren Folgen gerade für schutzbedürftige bodenbrütende Vogelarten. Fellwechsel ist ein Angebot an den Natur- und Artenschutz, das Thema konsumtive Nutzung ernst zu nehmen und Produkte mit hervorragender Ökobilanz zu erzeugen. „Fell statt Faserpelz“ ist ökologisch betrachtet die eindeutig bessere Wahl.

Quelle: DJV