DJV: Fehltritte häufen sich

DJV kritisiert offensichtliche Fehlinterpretation des NABU zu Ergebnissen der UN-Konvention / Empfehlung eines pauschalen Verbots bleihaltiger Munition ist tierschutzwidrig

BERLIN. Auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Bonner Konvention) haben die Mitgliedstaaten unverbindliche Richtlinien beschlossen: Es wird empfohlen, bis 2017 auf nationaler Ebene aus der Verwendung bleihaltiger Munition stufenweise auszusteigen. Entgegen der Behauptung des Naturschutzbund Deutschland (Nabu) müssen Mitgliedstaaten diese Empfehlung nicht umsetzen, sie hat auch keine völkerrechtlich bindende Wirkung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und internationale Jagdverbände haben den Richtlinienentwurf aufgrund seiner fachlichen Mängel bereits im Vorfeld unmissverständlich kritisiert – und nicht begrüßt, wie der Nabu schreibt.

In Deutschland ist der Wissensstand deutlich differenzierter als er sich im Bericht des wissenschaftlichen Komitees der Konvention wiederspiegelt. Der jetzt beschlossene Richtlinienentwurf ist zudem fachlich mangelhaft. So wurden etwa Flinten- und Büchsenmunition verwechselt und die unterschiedliche Gefährdung durch beide pauschaliert. Ebenso wird eine Studie als Beleg dafür angeführt, dass der Markt von alternativen Geschossen ausreichend entwickelt sei. Die Studie bezieht sich jedoch ausschließlich auf Büchsengeschosse, Schrotmunition wird dort nicht erwähnt. Der DJV rät deshalb dringend davon ab, die Empfehlungen eins zu eins umzusetzen.

Insbesondere der Tierschutzaspekt spielt in Deutschland eine große Rolle. Ein pauschales Verbot von bleihaltiger Munition wird dem nicht gerecht. Der DJV begleitet bereits seit 2009 die umfangreiche Forschung zu Tötungswirkung und Lebensmittelsicherheit von Jagdbüchsenmunition. „Damit werden wissensbasierte und praxisorientierte Entscheidungen erst möglich. Diese werden derzeit auf Bundesebene vorbereitet“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, zuständig im Präsidium für Jagdmunition.

Quelle: DJV