Geflügelpest: Beobachtungsgebiet in Lehrte, Sehnde und Uetze

Im Landkreis Peine ist am 16.11.2016 die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Aus diesem Grund wird ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort des Wildvogels festgelegt. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich im Bereich der Stadt Lehrte auf folgende Gebiete/ Ortsteile: Arpke, Hämelerwald, Immensen, Sievershausen.

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat die Region Hannover in einer Allgemeinverfügung vom 16.11.2016 für den gesamten Bereich der Region Hannover ein Aufstallungsgebot angeordnet. Dieses Aufstallungsgebot gilt verbindlich ab Freitag, den 18.11.2016.

  1. Das Geflügel ist somit ab sofort ausschließlich
    in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

In dem Beobachtungsgebiet müssen über die Aufstallungspflicht hinaus noch gesonderte Maßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • Gehaltene Vögel dürfen für mindestens 15 Tage nicht aus der Beobachtungszone gebracht und für mindestens 30 Tage nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden.
  • Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung durch die zuständige Behörde gejagt werden.
  • Hunde und Katzen dürfen nicht freilaufen. Sie müssen angeleint oder eingesperrt werden. Auf begründeten Antrag können Einzel-Ausnahmen genehmigt werden.
  • An den Hauptzufahrtswegen werden durch die Stadt Lehrte Schilder „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht.

Download: Beobachtungsgebiet Aviäre Influenza

Weitergehende und aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage der Region Hannover.

Quelle: Stadt Lehrte