Offener Brief der Jägervereinigung Oberhessen zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

das Thema „Afrikanische Schweinepest“ macht derzeit in den bundesdeutschen Medien Furore. Die Stimme der Jägerinnen und Jäger spielt in den zahlreichen Berichten oft nur eine untergeordnete Rolle, obwohl der Schwarzwild-Jagd bei der Bekämpfung dieser verheerenden Seuche eine bedeutende Rolle zukommt.
Die Jägervereinigung Oberhessen hat deshalb in einem „Offenen Brief“ aus Sicht der Jägerschaft Forderungen an die Politik formuliert.
Denn es gilt, in der öffentlichen Debatte Gehör auch jenen zu verschaffen, die mit großem Einsatz, mit viel Ausdauer und Beharrlichkeit die überbordenden Schwarzwildbestände reduzieren.
Dies ist wahrlich harte „Knochenarbeit“ im Interesse unserer Gesellschaft.

Dennoch lehnen es die Jägerinnen und Jäger ab, sich zu Schädlingsbekämpfern degradieren zu lassen.

Lesen sie den offenen Brief der Jägervereinigung Oberhessen

Offener Brief der Jägervereinigung Oberhessen zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest

An

Herrn Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
Frau Staatsministerin Priska Hinz, Wiesbaden
Nachrichtlich an: Landwirtschaftsminister der Bundesländer

Die Jägervereinigung Oberhessen fordert wirksamere Maßnahmen zum Verbraucherschutz und gegen das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Bundesrepublik Deutschland

 

 Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt, sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz,

die Jägervereinigung Oberhessen fordert angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sowie zum Verbraucherschutz:

1. Ein Einfuhrverbot für Schwarzwildfleisch aus Ländern, in denen bereits die Afrikanische Schweinepest grassiert.

2. Eine bundesweite Aufwandsentschädigung bei der weiteren Reduzierung der Schwarzwildbestände von 25 Euro   pro    erlegtem Stück Schwarzwild.

3. Kostenlose Trichinenuntersuchung für erlegtes Schwarzwild.

4. Förderung des Absatzes von qualitativ hochwertigem heimischem Wildschwein-fleisch und Aufklärung der Verbraucher über die Importe von falsch deklariertem und qualitativ minderwertigem „Wildfleischfleisch“ z. B. aus Australien und Texas.

5. Strafrechtliche Verfolgung von Jagdstörern, die die Jagdausübung behindern und mit Unwahrheiten über die Gefahren der Seuche Menschen gegen die Jagdausübung verhetzen.

6. Keine Aufhebung des Muttertierschutzes von führenden Bachen. Aus Gründen des Tierschutzes darf § 22, Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes keinesfalls außer Kraft gesetzt werden, auch nicht vorübergehend.

7. Eine erheblich intensivere Bejagung des Schwarzwildes in staatlichen Revieren, insbesondere in Hessen. Dazu sind auch revierlose Jägerinnen und Jäger kostenlos an der Schwarzwildbejagung zu beteiligen.

 

Begründung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat laut eigener Mitteilung vom 10. Januar 2018 bereits Maßnahmen ergriffen, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Diese Maßnahmen beschränken sich hauptsächlich auf die Information von Öffentlichkeit, Landwirtschaft, Jägerinnen und Jägern, Transportunternehmen des internationalen Fernverkehrs etc.

Es ist fraglich, ob diese Informationen und Warnhinweise ausreichen,

  •  um die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit ASP-Erregern kontaminiert sind, und das unsachgemäße „Entsorgen“ solcher Lebensmittelreste auf Rastplätzen und in der freien Natur wirksam zu unterbinden
  •  und die Gefahr zu bannen, dass die ASP auch in Deutschland ausbricht.

Einige Bundesländer haben bereits mit Abschussprämien, Verkürzung der Schonzeit und der Genehmigung von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd reagiert. Die hessische  Landesregierung verzichtet hingegen auf Vorsorgemaßnahmen, obwohl das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko für das Auftreten der ASP in Deutschland als „hoch“ einstuft.

Die Reduzierung der Schwarzwildbestände ist selbstverständlich ein ganz wichtiger Schritt, um die Verbreitung der Seuche einzuschränken. Doch dies alleine reicht nicht, denn die Gefahr der Einschleppung des ASP-Erregers besteht vorrangig durch den Reiseverkehr und durch falsch „entsorgte“ Wurst- und Fleischreste. Hier geht es nicht ohne regelmäßige staatliche Kontrollmaßnahmen.

zu 1.) Einfuhrverbot für Schwarzwildfleisch aus Ländern, in denen bereits die Afrikanische Schweinepest grassiert

Die Gefahr der Einschleppung besteht zwar vorrangig durch den internationalen Reise- und Transportverkehr und durch weggeworfene, kontaminierte Wurst- und Fleischreste. Geradezu skandalös ist aber, dass noch zehn Jahre nach den ersten in Osteuropa gemeldeten Schweinepestfällen deutsche Supermärkte für den Kauf „preiswerten Frischlingsfleisches“ aus Osteuropa werben (s. hierzu Anlage 1, Bericht von WELT Online). Dadurch wächst die Gefahr, dass der ASP-Erreger nach Deutschland eingeschleppt wird.
Anlage 1_Die Welt_17_12_2017_AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST – Die Gefahr aus dem Osten

Zu 2.) bundesweite Aufwandsentschädigung bei der weiteren Reduzierung der Schwarzwildbestände,

zu 3.) kostenfreie Trichinenuntersuchung für erlegtes Schwarzwild und

zu 4). Förderung des Absatzes von qualitativ hochwertigem heimischem Wildschweinfleisch und Aufklärung der Verbraucher über die Importe von falsch deklariertem und qualitativ minderwertigem „Wildfleischfleisch“ z. B. aus Australien und Texas.

Die starke Reduzierung der Schwarzwildbestände bildet ein ganz wichtiges Mittel zur Einschränkung der Seuchenverbreitung. Seit Jahren steigen jedoch schon die Wildschweinstrecken in Deutschland (siehe nachfolgendes Diagramm), obwohl die Bejagung des Schwarzwildes aufgrund von Störungen durch Freizeitsportler, hohen Jagddruck, größere landwirtschaftliche Flächen und zahlreiche undurchdringliche Dickungen im Wald immer schwieriger wird.

Kontinuierlich steigende Jagdstrecken seit der Wiedervereinigung

Mit der Zunahme des Schwarzwildes sind auch die Wildschäden im Feld gestiegen, für die in der Regel der Jäger aufkommen muss. Bei all diesen Problemen hat die Politik die Jägerschaft seither alleine gelassen, bestenfalls noch zusätzlich mit Verordnungen gegängelt und sich nicht selten auf die Seite von Jagdgegnern geschlagen.

Nun stößt die Jägerschaft an eine weitere Grenze der Schwarzwildbejagung – das Wildfleisch lässt sich angesichts hoher Schwarzwildstrecken kaum noch bzw. nur unter großen Schwierigkeiten vermarkten. Dennoch fallen weiterhin die Kosten für die Trichinenuntersuchung an. Deshalb ist auch die Politik gefordert, die von der Jägerschaft noch höhere Abschusszahlen fordert. Denn Wildfleisch aus nachhaltiger Jagd bildet ein hochwertiges, natürliches Nahrungsmittel.

Es wäre aus Sicht der Jägerinnen und Jäger ein unerhörter Skandal, wenn Schwarzwild letzten Endes in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden müsste, weil es keine Abnehmer mehr findet.

Erforderlich sind daher

  •  breit angelegte Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von Wildschweinfleisch und Produkten wie Wildschweinwurst und -schinken;
  •  Wegfall der Kosten für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild. 
  •  eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro erlegtem Wildschwein, wie bereits in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt.

Zugleich kommt der bundesweiten Aufklärung der Verbraucher über die oft minderwertige Qualität von importiertem Wildfleisch eine besondere Bedeutung zu. Importiertes Wildfleisch wird in der Regel über weite Entfernungen und in Fell oder Schwarte tiefgefroren nach Deutschland eingeführt, hier aufgetaut, portioniert, erneut tiefgefroren und vornehmlich im Discounthandel verkauft. Die Illustrierte STERN berichtet dazu:

Gammelfleisch und Fäkalaroma: Finger weg vom Wildfleisch aus dem Discounter!“(Siehe Anlage 2).
Anlage 2_STERN_Finger weg vom Wildfleisch aus dem Discounter!

Der STERN bezieht sich dabei auf einen Bericht des NDR-Magazins „Markt“ vom 20. November 2017. Fazit der Medien: „Die Verbrauchertäuschung ist erschreckend“!

Bei Lidl angebotenes „Wildschweinfleisch“ kommt laut diesen Medienberichten aus Texas und bei anderen Discountern aus Australien. Das Fleisch stammt jedoch nicht von Wildschweinen, sondern von verwilderten Hausschweinen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier vor den Augen des Verbraucherschutzes in Deutschland importiertes Wildfleisch angeboten wird, dem Experten das Prädikat „Gammelfleisch“ zuordnen. Nicht nachvollziehbar ist auch, wenn Fleisch von verwilderten Hausschweinen unbemerkt als Wildfleisch deklariert wird.

Während hier von vielen Verbrauchern unbemerkt Fleisch mit fragwürdiger Qualität verkauft wird, droht Jägern und Förstern das Problem, demnächst hochwertiges, frisches Wildschweinfleisch in der Tierkörperbeseitigungsanstalt „entsorgen“ zu lassen.

 Zu 5). Strafrechtliche Verfolgung von Jagdstörern, die die Jagdausübung behindern und mit Unwahrheiten über die Gefahren der Seuche Menschen gegen die Jagdausübung verhetzen

Angesichts drohender Seuchen wird von Fachleuten immer wieder der Ruf nach dem Jäger laut. Dessen ungeachtet haben nicht wenige Politiker immer wieder ein offenes Ohr für suspekte Forderungen der sogenannten Tierrechtsszene und knicken bei jedem Krawall ein. So auch der Hessische Ministerpräsident, nachdem bei der Ministerpräsidentenjagd im November 2015 Jagdstörer Randale machten. Anstatt die  Jagdstörung gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu ahnden, fand danach keine Ministerpräsidentenjagd mehr statt.

Es kann nicht angehen, dass das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit gegenüber abstrusen Behauptungen und Forderungen hinten anstehen. Wer eine noch intensivere Schwarzwildbejagung fordert, muss auch sicherstellen, dass diese nicht durch naive Jagdgegner verhindert wird.

Zu 6). Keine Aufhebung des Muttertierschutzes von führenden Bachen. Aus Gründen des Tierschutzes darf § 22, Absatz 4, des Bundesjagdgesetzes keinesfalls außer Kraft gesetzt werden, auch nicht vorübergehend. Der entsprechende Abschnitt im Bundesjagdgesetz lautet:In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“

Es ist aus Gründen des Tierschutzes selbstverständlich und ein unumstößlicher Grundsatz der Waidgerechtigkeit, dass Wildtiere, die ihre Jungen aufziehen, von der Jagd zu verschonen sind. Forderungen zur Aufhebung dieses Schutzes verbieten sich deshalb von selbst. Jägerinnen und Jäger sind keine Schädlingsbekämpfer.

Zu 7). Eine erheblich intensivere Bejagung des Schwarzwildes in staatlichen Revieren, insbesondere in Hessen. Dazu sind auch revierlose bzw. ortsansässige Jägerinnen und Jäger kostenlos an der Schwarzwildbejagung zu beteiligen.

Frühere,damals noch detailliert aufgeschlüsselte Streckenlisten des Landes Hessen zeigen,dass in den selbst bewirtschafteten forstfiskalischen Jagdbezirken je 100 Hektar Jagdfläche durchschnittlichnur rund 30 Prozent jener Schwarzwildstrecke erzielt wurde, die in den übrigen privaten und verpachteten genossenschaftlichen Jagdbezirken erzielt wurde. Dies muss umso mehr verwundern, als die forstfiskalischen Jagdbezirke ganz überwiegend aus Wald bestehen und sich das Schwarzwild dort konzentriert. Dieses Defizit ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Förster stark mit Verwaltungs-aufgaben belastet sind und deshalb weniger Zeit für die Jagd aufwenden können. Daher ist durch die Vergabe von kostenlosen Jagderlaubnisscheinen für Schwarzwild an revierlose bzw. ortsansässige Jägerinnen und Jäger sowie durch deren kostenlose Beteiligung an Bewegungsjagden sicherzustellen, dass im Staatswald ab sofort die Wildschweine mit der gleichen Intensität und dem gleichen Erfolg wie in den übrigen Jagdbezirken bejagt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Helmut Nickel)

  1. Vorsitzender