Achtung! Waffenfalle!!

Achtung! Waffenfalle!!                                                                         01.07.2021

Liebe Waidgesellinnen und Waidgesellen,

ab dem 01. September 2020 wurde (zum wiederholten Male) das deutsche Waffengesetz verschärft: Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde eingerichtet. Bundeseinheitlich werden in diesem Register alle Schußwaffen  erfaßt , die Jäger und Sportschützen bei ihrer örtlichen Waffenbehörde angemeldet haben. Damit sind diese Waffen sogenannte „legale Waffen“ und ihre Besitzer „legale Waffenbesitzer“ im Sinne des Waffengesetzes.  Die Registrierung erfolgte auf Grund der Aufzeichnungen der örtlichen Waffenbehörden.  Im Zuge der Registrierung vergibt die Behörde sogenannte „Identifikationsnummern“ (ID), und zwar vier verschiedene IDs

·         die Personen-Identifikationsnummer     (NWR P-ID)

·         die Erlaubnis-Identifikationsnummer      (NWR E-ID)

·         die Waffen-Identifikationsnummer         (NWR W-ID)

·         die Waffenteile-Identifikationsnummer (NWR T-ID)

Das bedeutet, dass für jede Waffe bzw. für jedes eintragungspflichtige Waffenteil (z.B. Austauschlauf oder Verschluß) drei unterschiedliche Identifikationsnummern zugeordnet sind:

die NWR P-ID, die NWR E-ID und die NWR W-ID (bzw. die NWR T-ID).

Drei Identifikations-Nummern zugleich werden benötigt, wenn die An- oder Ummeldung einer Waffe (bzw. eines eintragungspflichtigen Waffenteils) vorgenommen werden soll.

Komplizierter geht es kaum, ist aber in sich logisch  – und eine schwierige und zugleich umfangreiche Aufgabe für die Behördensachbearbeiter!

Die Kehrseite der Medaille ist: Je komplizierter eine gesetzliche Regelung ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem Sachbearbeiter bei der Umsetzung Fehler unterlaufen. Das ist einsichtig, wenn man bedenkt, dass jede ID-Nummer regelmäßig aus einer kombinierten Folge von 17 (i.W.: siebzehn!) unterschiedlichen Ziffern und Buchstaben besteht, die auch noch durch vier Bindestriche strukturiert ist.

Sie werden jetzt fragen: „ Was geht mich die Arbeit der Waffenbehörde an?“

Leider sehr viel! Denn wenn die Behörde bei dieser komplizierten Registrierung Fehler macht, werden Sie die Konsequenzen zu tragen haben, und zwar wird Sie allein die volle Schärfe des Gesetzes mit unter Umständen (zumindest vorübergehenden) strafrechtlichen Konsequenzen treffen.

Sie haben von Ihrer Waffenbehörde (Region Hannover) im August des vergangenen Jahres Post erhalten. In dem Schreiben werden Ihnen Ihre „waffenrechtlichen Identifikationsnummern“ mitgeteilt und es werden Stammdatenblätter beigefügt. Die Behörde räumt ein, dass sie bei der Vergabe der Nummern Fehler gemacht haben kann. Wörtlich heißt es dazu: „Sollten Sie auf Ihrem Stammdatenblatt feststellen, dass Daten nicht korrekt sind, wenden Sie sich zur Korrektur der Daten bitte umgehend an …“ uns.

Damit haben Sie den Schwarzen Peter!

Was das für Sie im wirklichen Jägerleben bedeutet, mag das tatsächliche Vorkommnis beispielhaft erklären:

Es gibt einen Jäger in Ihrer Jägerschaft, der hat auf seinen Stammdatenblättern festgestellt, daß

·         eine Kurzwaffe, die er Jahre zuvor ordnungsgemäß (mit korrektem waffenrechtlichem Vollzug der Behörde!) an einen Waffenhändler verkauft hatte, gleichwohl im Stammdatenblatt aufgeführt war,

·         vier Waffen bzw. Waffenteile doppelt erfaßt waren, und zwar mit je 2 unterschiedlichen Identifikationsnummern,

·         ein eintragungspflichtiges Waffenteil (Zusatz- oder Wechsellauf) mit einer falschen Identifikationsnummer versehen war; es war eine W-ID für eine komplette Waffe zugeordnet anstelle einer T-ID für das Waffenteil!

Stellen Sie sich vor, was bei einer Nachschau der Waffenbehörde bei ihm zuhause passiert wäre:

  • Der Beamte hätte die körperliche Vorlage einer registrierten Kurzwaffe verlangt, die der Jäger seit langem nicht mehr besitzt.

Folge: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat = illegale Veräußerung einer Schußwaffe oder unterlassene Verlustanzeige derselben!

  •  Der Beamte hätte die körperliche Vorlage von vier Jagdwaffen verlangt, die es tatsächlich nie gegeben hat.

Folge: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von vier Straftaten = illegale Veräußerung von vier Schußwaffen und vierfacher unerlaubter Waffenbesitz!

  •  Der Beamte hätte die körperliche Vorlage einer kompletten Jagdwaffe verlangt, von der der Jäger aber nur einen Austauschlauf besessen hat.

Folge: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftaten = illegale Veräußerung von Schußwaffenteilen/Verschluß/Abzug/ Schloß etc. und unerlaubter Waffenbesitz!

Stellen Sie sich vor, was anlässlich einer Jagdreise bei der Grenzkontrolle der deutschen Behörde passiert wäre:

  •   Der deutsche Grenzbeamte hätte per Internet sofort einen Abgleich mit dem Nationalen Waffenregister (NWR) vorgenommen und dabei festgestellt, daß die vom Jäger nachgewiesenen Identifikations-Nummern für seine mitgeführten Jagdwaffen nicht mit den Eintragungen im NWR übereinstimmen

Folge: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat = unerlaubter Waffenbesitz und unerlaubte Grenzüberführung in das/aus dem Ausland!

Folge zusätzlich: Beschlagnahme der Waffe!

 

Bedenken Sie, dass bei der staatlichen Behörde auch nur Menschen arbeiten, die auch Fehler machen können.

Es kann deshalb jedem Jäger nur dringend angeraten werden, die ihm von seiner Waffenbehörde zugesandten Identifikations-Nummern auf  deren Richtigkeit zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit der Behörde in Verbindung zu setzen.                                                                                               (MDD)