Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) emphiehlt den Jagdbehörden per Schreiben vom 17.01.2018 die Schonzeit für adulte Wildschweine gemäß § 26 Abs. 2 bzw Abs. 3 NJagdG aufzuheben. Ausgenommen bleiben Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen aufweisen. Das vollständige Schreiben können Sie hier lesen  Erl Schonzeitaufhebung für SChwarzwild

Diese Regelung gibt es gem. Verordnung über die Bekämpfung und Vermeidung der Wildschweinepest für die Region Hannover bereits seit 20.03.2012
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung/Ordnungs%C2%ADangelegenheiten/Jagd,-Waffen-und-Sprengstoff/Jagdbare-Tiere,-Jagd-und-Schonzeiten
Diese Verodnung können sie hier einsehen: jagd_8