Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, so das BMI. (Quelle: DJV)
Einzeljagd soll bundesweit möglich sein
Das BMI hat nach eigenen Worten die Innenministerien der Länder zwischenzeitlich gebeten, die zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland auf die für notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen. Die Fahrt ins Revier müsse auf direktem Weg erfolgen, führt das BMI in seinem Brief aus. Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Der DJV betont dabei, dass die Einzeljagd auch von mehreren Personen im Revier gleichzeitig ausgeübt werden kann, sofern die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.
Rechtswidrig: Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern
Der DJV kritisiert weiterhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern die strengen Einreisebeschränkungen auch für Jäger gelten sollen, die dort ihren Verpflichtungen nachkommen. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning, zugleich Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, stellt die Beschränkungen für Touristen nicht grundsätzlich in Frage. Eine Ausweitung auf Jäger sei jedoch unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. DJV und Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern raten allen betroffenen Revierinhabern, sich eine verweigerte Einreise schriftlich bestätigen zu lassen. Dies ist wichtig, um dagegen notfalls vor Gericht vorgehen zu können und später Ersatzansprüche durchsetzen zu können.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin scheitert mit Einreisebeschränkung
Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein generelles Einreiseverbot im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) gekippt. Der Landkreis hatte auf Grund dieser Regelung auch einem ortsfremden Jäger die Anreise ins Revier untersagt.
Dankesschreiben Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bzgl ASP