Hinweis
Bezogen auf die Allgemeinverfügung vom 31.03.2021 dürfen Jäger und Jägerinnen für:
- die Einzeljagd auf Schwarzwild zur ASP(Afrikanische Schweinepest)-Prävention und zur Wildschadensvermeidung
- das Aufsuchen von Fallwild (z.B. angefahrenes Wild nach einem Verkehrsunfall)
die Wohnung auch nach 22 Uhr verlassen.