DJV: Deutsche Fallen erfüllen internationale Tierschutz-Normen

Der Fuchs ist ein anpassungsfähiger Raubsäuger. Die Bestände haben sich seit den 1970er Jahren verdreifacht.  Quelle: DJV
Der Fuchs ist ein anpassungsfähiger Raubsäuger. Die Bestände haben sich seit den 1970er Jahren verdreifacht.
Quelle: DJV

Die gängigsten Fallen für die Jagd in Deutschland erfüllen die hohen internationalen Standards für eine humane Fangjagd (AIHTS) und sind tierschutzgerecht. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler, die im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) Lebend- und Totfanggeräte untersucht haben. Im Fokus standen dabei Fuchs und Steinmarder, zwei häufige räuberische Säugetiere in Deutschland. Allein der Fuchs hat seit den 1970er Jahren seinen Bestand in Deutschland verdreifacht und hat wie der Steinmarder negativen Einfluss auf bedrohte Arten wie den Wiesenbrüter Kiebitz. „Fadenscheinige Argumente für ein Fallenverbot wegen mangelnden Tierschutzes sind damit endgültig entkräftet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins.

Nationale Zertifizierungsstelle gefordert

Die Bundesregierung müsse jetzt zügig eine nationale Zertifizierungsstelle für Fallen einrichten, betonte Heins. Schließlich habe Europa und damit Deutschland das entsprechende AIHTS-Abkommen mit den USA, Kanada und der Russischen Föderation unterschrieben. Fangjagd ist laut DJV äußerst wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt: Anpassungsfähige räuberische Arten wie Fuchs und Steinmarder sind dämmerungsaktiv, was eine Jagd mit dem Gewehr erschwert. Auf dem anstehenden Landesjägertag in Neumünster (Schleswig-Holstein) präsentieren kommenden Samstag (9. April 2016) Wissenschaftler zentrale Ergebnisse des bisher unveröffentlichten Testberichts. Diesen hat der DJV an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet, um die Einrichtung einer offiziellen Zertifizierungsstelle zu forcieren.

Test von Lebenfangfallen erfolgreich

Auf der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein haben Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschule Hannover in zwei Fangsaisonen in den Jahren 2014 und 2015 in einem europaweit bedeutenden Schutzprojekt für Wiesenbrüter zwei Fallen für den Lebendfang untersucht: die Betonrohrwippfalle (Rotfuchs) und die Strack’sche Holzkastenfalle (Steinmarder). Ergebnis: Beide Fallentypen erfüllen die erforderlichen AIHTS-Kriterien und können zertifiziert werden. Das Gebiet eignete sich sehr gut für die Testreihe, da Rotfuchs und Steinmarder dort erfahrungsgemäß jeweils ein Drittel der gefangenen Raubsäuger ausmachen.

Der Steinmarder ist ein Allesfresser, er jagd in erster Linie Mäuseartige, Hase, Kaninchen, Bodenbrüter. Quelle: DJV
Der Steinmarder ist ein Allesfresser, er jagd in erster Linie Mäuseartige, Hase, Kaninchen, Bodenbrüter. Quelle: DJV

Totfanggeräte entsprechen internationalen Standards

Das international renommierte Fur Institute of Canada hat auf DJV-Initiative das Eiabzugseisen (38 Zentimeter Bügelweite) und den Kleinen Schwanenhals (46 Zentimeter Bügelweite) für den Fang von Baum-, Fichtenmarder und Zobel getestet. Beide Totfanggeräte erfüllen demnach die hohen Standards für eine humane Fangjagd. In einem vom DJV beauftragten Gutachten hat das Thünen-Institut für Waldökologie in Eberswalde daraufhin bestätigt, dass die Übertragung der positiven Ergebnisse auf den Steinmarder zulässig ist. Die Prüfung einer Übertragbarkeit der Zertifizierung auf den Steinmarder war nötig, da diese Art eine wichtige Zielart in Deutschland ist, aber nicht im AIHTS-Katalog enthalten war.

Der DJV hat mit seiner Initiative und durch den Einsatz eigener Finanzmittel wichtige Impulse zum dauerhaften Erhalt der Fangjagd in Deutschland gegeben. Diese ist und bleibt ein essenzielles Instrument für Jagd und Artenschutz.

Weiterführende Informationen:

Das „Agreement on International Humane Trapping Standards“ (AIHTS) ist ein internationales Abkommen, das sich dem tierschutzgerechten Einsatz von Fanggeräten im Bereich der Jagdausübung, der wildbiologischen Forschung und der kommerziellen Nutzung von Tierbeständen widmet. Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft diesem Abkommen verpflichtet, das ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde. Es soll noch 2016 umgesetzt werden. Im AIHTS-Tierartenkatalog ist der Steinmarder bisher nicht gelistet, eine Erweiterung durch die Vertragsparteien des Abkommens ist aber möglich. Da der Steinmarder in Deutschland weit verbreitet ist und als anpassungsfähige Raubsäuger gilt, hat der DJV Fallen ebenso  für diese Art nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

Weiterführende Links:
www.jagdverband.de/search/node/AIHTS
www.spektrum.de/news/der-fuchs-in-meinem-garten/1219114

Quelle: DJV