Wissenschaftler aus Deutschland und Dänemark haben jetzt unabhängig voneinander bestätigt, dass bei Wölfen ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Vorkommen besteht. Dies ist eine der Kernaussagen des neuen Positionspapiers des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zum Wolf. Der DJV fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der hiesigen Wolfsvorkommen hinsichtlich Erhaltungszustand, Herkunft und Wanderbewegungen. Dr. Liselotte Andersen von der Universität Aarhus hat erstmals belegt, dass ein Großteil von 18 in Dänemark nachgewiesenen Wölfen aus Nordost-Polen stammt. Ihr Weg nach Dänemark kann nur über Land, also durch Deutschland, geführt haben. Auf Nachfrage bestätigte die Wissenschaftlerin, dass zwischen 2012 und 2015 sogar insgesamt 40 Wolfsindividuen in Dänemark nachgewiesen werden konnten. Der Anteil der Wölfe aus dem Baltikum sei jedoch noch nicht abschließend bestimmt. Verena Harms, Mitarbeiterin des Senckenberg-Forschungsinstituts in Gelnhausen (Nationales Referenzzentrum für die Genanalyse von Wölfen), bestätigte zudem kürzlich als Sachverständige vor dem Sächsischen Landtag, dass „durchaus Zuwanderungen von Wölfen“ nach Deutschland aus dem Baltikum belegt sind und dass die Mitteleuropäische Flachlandpopulation „eindeutig keine isolierte Population darstellt“.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse fordert der DJV die Bundesregierung auf, ein grenzübergreifendes Wolfsmonitoring aufzubauen und genetische Untersuchungen zu vereinheitlichen sowie zu intensivieren. Das derzeitige Erfassungssystem bewertet der DJV als lückenhaft. Mittelfristiges Ziel muss ein internationales Wolfsmanagement sein. Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz betrachten das deutsch-westpolnischen Vorkommen nach wie vor als eine isolierte Population. „Wir sehen das anders. Die Vernetzung der Populationen ist nun mehrfach nachgewiesen, der günstige Erhaltungszustand des Wolfes – bezogen auf das Verbreitungsgebiet von Deutschland über Polen, das Baltikum und darüber hinaus – ist erreicht“, betonte Dr. Armin Winter, DJV-Naturschutzreferent. Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Dies sei eine folgerichtige rechtliche und wildbiologische Konsequenz der dynamischen Ausbreitung des Wolfes.
Quelle: DJV