Landeshauptstadt und Region Hannover richten Sperrbezirk und Beobachtungszone ein.
Ab wann gilt die Verordnung?
Bei einer toten Reiherente, die am Hufeisensee in Isernhagen gefunden wurde, hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Um den Fundort wird ab Dienstag, 29. November 2016, ein Sperrbezirk gezogen, um den Sperrbezirk herum ein Beobachtungsgebiet. Beides zusammen ergibt einen Radius von mindestens zehn Kilometer um den Fundort des toten Tieres herum.
Welche Gebiete liegen im Sperrbezirk?
Der Sperrbezirk wird in einem Umkreis von drei Kilometern um den Fundort herum gezogen und erstreckt sich im Bereich der Region Hannover und der Landeshauptstadt auf folgende Gebiete:
- In der Gemeinde Isernhagen die Ortsteile Hohenhorster-, Kircher-, Niedernhägener-Bauernschaft, Farster Bauernschaft begrenzt im Osten durch die A7.
- In der Stadt Langenhagen die Ortsteile Kaltenweide und Krähenwinkel mit allen Teilgebieten, Langenhagen Kernstadt begrenzt im Süden durch die Autobahn A2 und im Westen durch die Flughafenstraße und die Eckverbindung Hannover-Nord A352.
- Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover der Stadtteil Isernhagen-Süd begrenzt im Süden durch die Autobahn A2.
Im Sperrbezirk gelten folgende Maßnahmen:
- Gehaltene Vögel und Bruteier, aber auch frisches Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen wurde, darf den Sperrbezirk nicht verlassen.
- Auch tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln dürfen den Sperrbezirk nicht verlassen.
An den Ein- und Ausgängen der Ställe, in denen Geflügel gehalten wird, müssen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt werden – diese müssen feucht gehalten werden. - Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe und sonstige Standorte von gehaltenen Vögeln und Geflügel nicht betreten.
- Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei gelassen werden.
Die Jagd auf Federwild ist verboten. - Die Beförderung von Geflügel im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen darf nur erfolgen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
Welche Gebiete liegen im Beobachtungsgebiet?
Das Beobachtungsgebiet, das in einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels herum gezogen wird, erstreckt sich auf folgende Gebiete:
- In der Gemeinde Wedemark die Ortsteile Bissendorf, Gailhof, Mellendorf, Resse, Scherenbostel, Wennebostel, jeweils mit allen Teilgebieten.
- In der Stadt Burgwedel die Ortsteile Klein- und Großburgwedel, Oldhorst, Thönse, jeweils mit allen Teilgebieten.
- In der Stadt Garbsen der Ortsteil Stelingen, östliche Teile des Ortsteils Berenbostel begrenzt im Westen durch die Straßen Im Fuchsfeld, Weschener Allee, Am Hechtkamp und östliche Teile des Ortsteils Heitlingen begrenzt im Westen durch die Stelinger Straße.
- In der Gemeinde Isernhagen die Ortsteile Kirchhorst, Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen jeweils mit allen Teilgebieten soweit nicht bereits Sperrbezirk.
- In der Stadt Langenhagen die Ortsteile Engelbostel, Godshorn und Schulenburg jeweils mit allen Teilgebieten, Langenhagen Kernstadt soweit nicht bereits Sperrbezirk.
- In der Landeshauptstadt Hannover schließt sich das Beobachtungsgebiet im Norden an den Sperrbezirk entlang der Stadtgrenze Richtung Westen bis zur Bundesstraße B6 an. Im Westen wird das Beobachtungsgebiet durch die B6 begrenzt, ab der Schwanenburgbrücke durch die Leine und die Ihme; ab Benno-Ohnesorg-Brücke durch Gustav-Bratke-Allee, Lavesallee, Friedrichswall, Aegidientorplatz, Marienstraße, Am Südbahnhof, Bischofsholer Damm, Bemeroder Straße; schließlich durch die Güterumgehungsbahnstrecke Richtung Osten bis zur Stadtgrenze östlich von Misburg; von dort stellt dann Richtung Norden die Stadtgrenze auch die östliche Begrenzung des Beobachtungsgebietes bis zum Beginn des Sperrbezirks an der A2 dar.
Im Beobachtungsgebiet gelten folgende Maßnahmen:
- Gehaltene Vögel und solche zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen das Beobachtungsgebiet nicht verlassen.
- Federwild darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover gejagt werden.
Hunde und Katze dürfen grundsätzlich weder im Sperrbezirk noch im Beobachtungsgebiet frei herumlaufen, Besitzerinnen und Besitzer müssen diese anleinen. Es besteht die Gefahr, dass diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiter verbreiten. Daher sollte direkter Kontakt von Haustieren mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Für das Beobachtungsgebiet in der Landeshauptstadt Hannover ist allerdings eine Ausnahmegenehmigung vom Freilaufverbot für Hunde und Katzen geplant für alle Bereich, die mindestens 50 Meter von natürlichen und künstlichen Gewässern entfernt liegen. Wer im Beobachtungsgebiet also z.B. direkt am Mittellandkanal, Leine oder Ihme wohnt, darf Hunde oder Katzen nur angeleint ins Freie lassen.
Aufstallungsgebot und verschärfte Hygienevorschriften
Die Ausweisung des Sperrgebiets und der Beobachtungszone hat keinen Einfluss auf das allgemeine Aufstallungsgebot in der gesamten Region Hannover. Auch die verschärften Hygienevorschriften für kleinere Bestände und die gesonderten Maßnahmen im Beobachtungsgebiet der Ortsteile von Lehrte, Sehnde und Uetze sind weiterhin gültig.
Quelle: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Veterinärwesen/Tiergesundheit/Vogelgrippe/Erster-Fall-von-Vogelgrippe-in-der-Region-Hannover