Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg der umstrittenen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde deutlich entschärft. Der jetzt beschlossene Kompromiss ist zwar anwenderfreundlicher, enthält aber immer noch eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen. Der ursprünglichen Idee, nämlich europaweiter Terrorismusbekämpfung, wird die geplante Reform nicht gerecht.
Das europäische Parlament hat gestern einer fragwürdigen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen, umfassendere Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen, zum Austausch von Daten unter EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Handel mit Waffen und eine verschärfte Überwachung der Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Nach Auffassung des Deutschen Jagdverbands (DJV) verfehlt die Reform ihr eigentliches Ziel – Terrorismusbekämpfung – nahezu gänzlich. Die EU-Kommission hat Ende 2015 unter
dem Eindruck der Anschläge von Paris ein noch deutlich umfangreicheres Reformpaket vorgelegt. Experten haben bereits damals heftige Kritik geäußert und den Großteil der Maßnahmen als ungeeignet für Terrorismusbekämpfung abgelehnt. Zu einer kompletten Zurückweisung konnten sich die Parlamentsabgeordneten nicht durchringen, haben den Kommissionsentwurf aber deutlich entschärft.
In der Richtlinie werden detaillierte Vorgaben zur Deaktivierung von Waffen sowie zu Alarm- und Schreckschusswaffen gemacht. Es darf nicht mehr möglich sein, diese zu scharfen Waffen umzubauen. Strenge Vorgaben gibt es auch für den Handel mit Waffen im Fernabsatz. Diesen wollte die Kommission ursprünglich ganz verbieten, nun soll der Handel unter strikter Überwachung doch möglich sein. Verboten sind künftig halbautomatische Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen, sowie entsprechende Magazine. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zudem einen engeren Rahmen für die Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung zum Waffenbesitz sowie für die Waffenaufbewahrung.
Welche Änderungen im Einzelfall auf Waffenbesitzer in Deutschland zukommen, hängt jetzt von der Umsetzung ins deutsche Recht ab. Das deutsche Waffengesetz gilt bereits als eines der strengsten der Welt. Deutsche EU-Abgeordnete haben während des Verfahrens immer wieder betont, dass die Änderungen für Jäger und Sportschützen in Deutschland marginal seien. Änderungen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung sowie bei den Aufbewahrungsvorschriften sind nach Einschätzung des DJV sowie deutscher EU-Abgeordneter nicht erforderlich, um die Richtlinie umzusetzen.
Bürokratie verhindert Terror nicht
„Bürokratische Restriktionen gegen legale Waffenbesitzer verhindern weder Terror noch Kriminalität“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Im Gegenteil: Für die Kontrolle der Umsetzung werde Personal benötigt, das dann bei der eigentlichen Terrorbekämpfung und der Zerschlagung des illegalen Waffenmarktes fehle. „Kein Terrorist wird sich um das verschärfte Waffenrecht kümmern. Auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist nur ein Beispiel für viele EU-Gesetzesvorhaben, die zwar hehre Ziele verfolgen, aber letztendlich nur den gesetzestreuen Bürger treffen“, so Dammann-Tamke weiter. Einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität könnten aber die strengeren Dektivierungsstandards leisten, betonte Dammann-Tamke.
Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission war im Europäischen Parlament und in den Mitgliedsstaaten auf heftige Kritik gestoßen. Auch im Rat hatten viele EU-Mitgliedsstaaten Kritik vorgebracht. Parlament und Rat haben sich im Dezember 2016 auf einen vorläufigen Kompromiss geeinigt, den das Parlament nun beschlossen hat. Der Ministerrat muss der Richtlinie noch zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate, um das nationale Waffenrecht anzupassen.
Straftaten mit Schusswaffen rückgängig
Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt einen konstanten Rückgang der Straftaten mit Schusswaffen: 23 Prozent weniger seit 2011 (2011: 11.710, 2015: 9.000). Bei den sichergestellten Schusswaffen handelte es sich in drei Viertel der Fälle um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug etwa ein Viertel davon waren 95 Prozent illegal. Nur etwa ein Prozent aller sichergestellten Schusswaffen war erlaubnispflichtig und legal. Mit geschätzten 20 Millionen Stück übersteigt der Anteil der illegalen Schusswaffen in Deutschland den Anteil der legalen Schusswaffen (etwa 5 Millionen) um ein Vielfaches.