Viele Landwirte in unserer Region haben in 2018 an den Programmen „Biodiversität“ und Agrarumweltmaßnahme „Blühstreifen“ teilgenommen.
Über Winter waren die abgereiften Blühmischungen Deckungs- und Nahrungsgeber für unsere Vogelwelt, Feldhühner, Hasen und Rehe und sicherlich auch für viele Insekten.
Als Landwirt der intensiv an den Programmen teilnimmt möchte ich einen kleinen Erfahrungsbericht weitergeben. Die Honigbrache durfte bis 31.5. gesät werden – kein Nachtfrost mehr. Sie ist überall hervorragend gelungen. Da war im Sommer, wie auch im Winter richtig was los.
Die „Blühstreifenmodalitäten“ sollten vom Aussaattermin nach hinten geschoben werden. In der jetzigen Regelung soll bis 15.4. gesät werden – hier ist das Land oft zu naß oder die folgenden Nachtfröste lassen ein Großteil der aufgelaufenen Saat erfrieren.
Die Streifen sollten mindestens 15 m breit sein, kleine Flächen bis 2 ha, verteilt in der ganzen Gemarkung sind noch besser und effektiver. Auch im Garten zu Hause funktioniert das sehr schön.
Alle Programme können weitergeführt werden, die Abfrage vom Landvolk und von der Landwirtschaftskammer laufen. Für uns Landwirte ist es eine gute Möglichkeit sein Greening zu erfüllen und auch ökologisch und optisch für Fauna und Flora was zu tun.
Hartmut Scholz, Landwirt, Naturschützer und Jäger