Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes verabschiedet – Landesjägerschaft Niedersachsen zeigt sich zufrieden

Am heutigen Dienstag hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit die Novelle des
Niedersächsischen Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Landejägerschaft Niedersachsen
(LJN) zeigt sich zufrieden:

„Mit der nun verabschiedeten Novellierung, haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes
Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und
tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut DammannTamke, Präsident der
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Auch die breite Zustimmung im Parlament neben den
beiden regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, stimmte auch die FDP für die Novelle
des Landesjagdgesetztes sei erfreulich: „Das zeigt, dass wir mit dem Jagdgesetz einen
überparteilichen und gesellschaftlich breit aufgestellten Konsens erreicht haben“, so Dammann
Tamke weiter.

Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem strengen
Schutzstatus des Wolfes ändert dies indes nichts. Trotzdem ist dieser Schritt im Sinne einer
perspektivischen Betrachtung und vorausschauenden Handelns, richtig und wichtig. Auch der
Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen beiden Arten haben ganzjährige Schonzeit.

Weitere Änderungen gibt es unter anderem beim Einsatz von Nachtsicht und Nachtzieltechnik,
deren Einsatzmöglichkeiten auf bestimmte Wildarten, unter anderem Neozoen wie den Waschbär
ausgeweitet werden, der Verwendung von Bleimunition, deren Nutzung mit einer Übergangsfrist
ab dem 01.04.2025 für Büchsmunition und Flintenlaufgeschosse verboten wird, sowie der
Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an
Gesellschaftsjagden verpflichtend wird. Daneben gibt es auch weitere Änderungen, deren
Ausgestaltung über den Verordnungswege nun folgen werden.

Die Landesjägerschaft hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfängliche Stellungnahmen
eingebracht, die zu großen Teilen Berücksichtigung gefunden haben. Auch wenn nicht alle
Positionen umgesetzt wurden, berücksichtigt die nun verabschiedete Novelle grundsätzlich die
Interessen des Wildes deutlich stärker, als es in vorherigen Entwurfsfassungen der Fall war. Auch
die Rolle des Ehrenamtes, hier insbesondere des Jagdbeirates und der Kreisjägermeister, wurde
im Vergleich zu ursprünglichen Fassungen wieder rechtlich gestärkt.

Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen
Gesetzes und Verordnungsblatt. Mit der Novelle hat Niedersachsen bereits viele Punkte der
gestrigen Bundesratsinitiative im Rahmen der SonderAMK gesetzlich verankert. Auch dies ein
deutlicher Beleg, dass das Niedersächsische Jagdgesetz ein modernes und zeitgemäßes ist,
welches auch dem Tierschutz Rechnung trägt.

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