Aus- und Fortbildung von Jägerinnen und Jägern zur „kundigen und geschulten Person“
Aufgrund mehrerer Nachfragen findet erneut eine Aus- und Fortbildung von Jägerinnen und Jägern bei der
Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung zur „kundigen Person“ gemäß VO (EG)
853/2004, Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I und als „geschulten Person“ gemäß Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung, Art. 2, § 4, statt.