Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) emphiehlt den Jagdbehörden per Schreiben vom 17.01.2018 die Schonzeit für adulte Wildschweine gemäß § 26 Abs. 2 bzw Abs. 3 NJagdG aufzuheben. Ausgenommen bleiben Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen aufweisen. … lesen sie hier weiter