Vorzeigung der Rehbocktrophäe
Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 23. September 2014 (Nds. GVBl. S. 271) ist u.a. die Jagdzeit für den Rehbock um dreieinhalb Monate auf den 31. Januar verlängert worden. Nach § 25 Abs. 7 … lesen sie hier weiter